Verkehrsrecht

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Verkehrsunfall und Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt oder haben die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet?



Wir übernehmen für Sie im Verkehrsrecht die gesamte Schadensregulierung und vertreten Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich der Geschädigte die folgende berechtigte Frage: "Was mache ich nun?"
Wir beraten Sie über alle erforderlichen Schritte und kümmern uns vollumfänglich um Ihre Angelegenheit!

Sobald Sie uns in der Unfallangelegenheit beauftragen, werden Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Schriftwechsel erfolgt ausschließlich über uns.

Gerne und kostenlos suchen wir für Sie einen unabhängigen Sachverständigengutachter, welcher sich mit Ihnen in Verbindung setzt und Sie zwecks Begutachtung des Schadens aufsucht.

Beachte: Die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die Kosten eines unabhängigen Sachverständigengutachters sind bei einer Unfallbearbeitung eigenständige Schadenspositionen aus dem Verkehrsunfall, die von dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht zu erstatten sind.



Ordnungswidrigkeit


Bei Verkehrsverstößen vertreten wir Sie ebenfalls!

Sollten Sie aufgrund eines Verkehrsverstoßes einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, nehmen wir Einsicht in die jeweilige Ermittlungsakte und überprüfen das gesammte Messverfahren. Oftmals verstecken sich hier Fehler, die eine Minderung des Bußgelds ermöglichen oder zur Einstellung des Verfahrens führen.

Auch beauftragen wir Sachverständigengutachter mit der Erstellung von Messgutachten, welche in den meisten Fällen Fehler feststellen. So z.B. fehlerhaftes Aufstellen eines mobilen Blitzergerätes, fehlerhafte Auswertung der Geschwindigkeit, Erkennbarket etc.

Gerne übernehmen wir kostenlos für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder den Bußgeldbescheid akzeptieren.
Beachten Sie unbedingt, dass die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid lediglich 2 Wochen beträgt.

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