Wir beraten Sie umfassend und kompetent im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.
Das gekaufte Traumauto entpuppt sich als Rostlaube? Die Freude bei Käufen ist oft groß, noch größer ist jedoch die Enttäuschung, wenn Kaufmängel sichtbar werden.
Sie sind mit der Arbeit des Handwerkers/Bauunternehmers unzufrieden, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Durchsetzung von
Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom
Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.
Gerne beraten wir Sie auch bereits bei der Vertragserstellung.
Benötigen Sie Hilfe bei dem Entwurf eines Vertrages, von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder haben sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln? Wir beraten Sie gerne!